Offenlegung gem. §25 Mediengesetz:
Medieninhaber*in/Herausgeber*in
Verein „aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg“
Poststraße 1
A-6850 Dornbirn
Tel 05572-52212
Mail: aha@aha.or.at
Zentrales Vereinsregister (ZVR): 330514224
Vorstand
- Christoph Kutzer, Amt der Vorarlberger Landesregierung – Obmann
- Alexander Kramer, Amt der Stadt Bregenz
- Elmar Luger, Amt der Stadt Dornbirn – Obmann-Stellvertreter
- Christian Marino, Amt der Stadt Bludenz
- Andrea Bachmayr-Heyda, Institut für Sozialdienste
Geschäftsleitung
Simon Kresser, simon.kresser@aha.or.at
Vereinszweck
Das aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg (JIZ) ist ein gemeinnütziger, nicht-gewinn-orientierter Verein. Es ist ein soziales Dienstleistungsunternehmen und ein Ort informeller Bildung. Das aha betreibt im Auftrag des Landes Vorarlberg die aha card (Vorarlberger Jugendkarte, vorher 360).
Zielgruppe
- Jugendliche
- in der Jugendarbeit Tätige
Leitbild
Datenschutz des aha
Sicher im Netz
Belästigung, Cyber-Mobbing und Online-Sucht amazoneBERATUNG Beratung für Mädchen*, junge Frauen*, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Jugendliche sowie Bezugspersonen in den Bezirken Bregenz, Dornbirn und Bludenz. Anonym, vertraulich und immer kostenlos. KontaktTel. 05574-45801beratung@amazone.or.atWebseite Internet Ombudsstelle Du kannst online deine Anliegen an die Internet Ombudsstelle senden. Die Beratungen und Hilfeleistungen sind kostenlos. Webseite Rat auf Draht Kostenlose, […]
Start in die Lehre
Lehrvertrag Spätestens drei Wochen nach dem Start deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Im Vertrag steht, welchen Lehrberuf du machst und wie lange die Lehre dauert. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben. Probezeit In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. […]
Nutzungsbedingungen für Organisationen
Bei aha plus freuen wir uns über gemeinnützige Vereine, Organisationen, Gemeinden in Vorarlberg, die einen ideellen Zweck erfüllen und nicht profitorientiert sind. Der Zweck des Vereins/der Organisation ist für die Altersgruppe ab 12 Jahren unbedenklich und vertretbar. Wir gehen davon aus, dass Vereine, Organisationen, Gemeinden aha plus mit guten Absichten nützen. Die freiwilligen Tätigkeiten, die […]
aktualisiert 11/2025