Zum Inhalt springen

Aha Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen. Zurück zur Startseite

Du hast deine Lehrstelle sicher und kannst mit deiner Lehre starten. Wir zeigen dir, was jetzt wichtig ist – zum Beispiel Probezeit, Überstunden und Urlaub.

Hier geht`s um ...

- Lehrvertrag
- Rechte & Pflichten
- Lehrlingseinkommen
- Lehre und Berufsmatura
- Lehrlingscoaching

Tipp

Vergiss nicht, dass deine aha card in Vorarlberg als Lehrlingsausweis gilt.

 

Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

Lehrvertrag

Spätestens drei Wochen nach dem Start deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Im Vertrag steht, welchen Lehrberuf du machst und wie lange die Lehre dauert. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben.

Probezeit

In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. In dieser Zeit kannst du oder dein*deine Lehrberechtigte*r den Lehrvertrag jederzeit ohne Grund beenden. Bist du noch nicht volljährig und möchtest den Vertrag beenden, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.

Pflichten

Als Lehrling musst du bestimmte Pflichten erfüllen – zum Beispiel in die Berufsschule gehen. Wenn du deine Pflichten nicht erfüllst, kannst du gekündigt werden. Auch dein Lehrbetrieb hat dir gegenüber Pflichten. Welche Pflichten du und dein Lehrbetrieb habt, erfährst du in der Broschüre „starter kit“ der Arbeiterkammer.

Lehrlingseinkommen

Dein*e Lehrberechtigte*r ist verpflichtet, dir ein Lehrlingseinkommen zu bezahlen. Das richtet sich normalerweise nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Gibt es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag, musst du die Höhe deines Gehalts und die Höhe der Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) direkt mit dem*der Lehrberechtigten vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag stehen. Du solltest jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen. Darauf stehen dein Einkommen, Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen und Abzüge.

Überstunden

Du darfst normalerweise höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 40 Stunden in der Woche arbeitest, dann sind das Überstunden. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, sind Überstunden grundsätzlich nicht erlaubt. Hast du Fragen zu deiner Arbeitszeit, kannst du dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg wenden.

Urlaub

Alle Lehrlinge haben jedes Arbeitsjahr Anspruch auf fünf Wochen Urlaub. In den ersten sechs Monaten musst du dir den Urlaub aber erst erarbeiten. Das heißt: Du kannst nicht sofort die ganzen fünf Wochen nehmen. Pro Monat erarbeitest du dir ca. zwei Urlaubstage.

Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

Lehre und Berufsmatura

Wenn du willst, kannst du schon während deiner Lehre eine Berufsmatura beginnen. Infos dazu findest du hier.

Weiterbeschäftigungszeit

Wenn du deine Lehre abgeschlossen hast, ist dein*e Lehrberechtigte*r verpflichtet, dich für drei Monate in deinem Lehrberuf weiter zu beschäftigen. So lange kannst du in deinem Lehrbetrieb bleiben.

Wenn du den Betrieb am Ende deiner Lehrzeit bzw. nach der Lehrabschlussprüfung verlassen möchtest, frag am besten bei der Arbeiterkammer nach. Je nach Lehrvertrag kannst du verpflichtet sein, nach der Lehre noch drei Monate im Betrieb zu arbeiten.

Lehrlingscoaching

Das Lehrlingscoaching hilft dir, wenn es in deiner Lehre Schwierigkeiten gibt – zum Beispiel bei Konflikten, wenn du deine Lehre wieder aufnehmen oder weitermachen möchtest oder wenn du über einen neuen Beruf nachdenkst.

Arbeiterkammer, Abteilung Lehrlinge & Jugend
Widnau 4, 6800 Feldkirch
Tel. 050-2582300

Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle
WIFI-Campus
Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn
Tel. 05522-1155
lehre@wkv.at

Lehre statt Leere
Schulgasse 18, 6850 Dornbirn
Tel. 0664-8378427
vorarlberg@lehrestattleere.net

Mehr Infos zu Lehrvertrag, Probezeit, Rechten und Pflichten, Kollektivverträgen, zur Lehrabschlussprüfung und mehr findest du bei der Arbeiterkammer.

Für dich relevant
aha info, DSGVO

Impressum aha App

Medieninhaber*in/Herausgeber*in Verein „aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg“Poststraße 1A-6850 DornbirnTel 05572-52212Mail: aha@aha.or.at Zentrales Vereinsregister (ZVR): 330514224 Vorstand Christoph Kutzer, Amt der Vorarlberger Landesregierung – ObmannAlexander Kramer, Amt der Stadt BregenzElmar Luger, Amt der Stadt Dornbirn – Obmann-StellvertreterChristian Marino, Amt der Stadt BludenzAndrea Bachmayr-Heyda, Institut für Sozialdienste Geschäftsleitung Simon Kresser, simon.kresser@aha.or.at Vereinszweck Das aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg (JIZ) ist ein […]

Mehr erfahren
aha info, Leben A-Z

Krisen meistern

Gefühle und Gedanken Wenn du deine Gefühle und Gedanken verstehst und gut damit umgehen kannst, wirst du im Alltag besser klarkommen. Gefühle Es ist wichtig, deine Gefühle zu erkennen und in Worte zu fassen. Gefühle sind wie eine innere Sprache. Sie helfen dir zu verstehen, was dir guttut und was nicht. Oft sagen Menschen im […]

Mehr erfahren
aha info, Leben A-Z

Tattoos & Piercings bei der Arbeit

Ob dein Tattoo oder Piercing zum Problem ist, hängt davon ab, wie offen dein*e Chef*in oder dein*e Personalchef*in damit umgeht. Tattoos im Job Grundsätzlich hat dein*e Arbeitgeber*in keine gesetzliche Grundlage, dir ein Tattoo oder ein Piercing zu verbieten. Dein*e Arbeitgeber*in kann aber verlangen, die Tattoos oder Piercings während der Arbeit zu bedecken – besonders in […]

Mehr erfahren

aktualisiert 09/2025