Offenlegung gem. §25 Mediengesetz
Medieninhaber*in/Herausgeber*in
Verein „aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg“
Poststraße 1
A-6850 Dornbirn
Tel 05572-52212
Mail: aha@aha.or.at
Zentrales Vereinsregister (ZVR): 330514224
Vorstand
Christoph Kutzer, Amt der Vorarlberger Landesregierung – Obmann
Alexander Kramer, Amt der Stadt Bregenz
Elmar Luger, Amt der Stadt Dornbirn – Obmann-Stellvertreter
Christian Marino, Amt der Stadt Bludenz
Andrea Bachmayr-Heyda, Institut für Sozialdienste
Geschäftsleitung
Simon Kresser, simon.kresser@aha.or.at
Vereinszweck
Das aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg (JIZ) ist ein gemeinnütziger, nicht-gewinn-orientierter Verein. Es ist ein soziales Dienstleistungsunternehmen und ein Ort informeller Bildung. Das aha betreibt im Auftrag des Landes Vorarlberg die aha card (Vorarlberger Jugendkarte, vorher 360).
Zielgruppe
- Jugendliche
- in der Jugendarbeit Tätige
Leitbild
Datenschutz des aha
Studieren, aber was?
Studienplattform der Österreichischen Hochschüler*innenschaft Möchtest du mehr über ein bestimmtes Studium wissen? Die Studienvertretung der Hochschule kann dir sagen, wie das Studium an der jeweiligen Hochschule aussieht, wie die Bewerbung abläuft und was du beachten musst. Infos zu den Studien und die Kontaktdaten der Studienvertretungen findest du auf der Studienplattform der ÖH: www.studienplattform.at Hier findest […]
European Solidarity Corps: Volunteering Activity at Offene Jugendarbeit Hohenems
Project details Open opportunities Open opportunities (vacancies) and information about the application can be found on the European Youth Portal: All opportunities | European Youth Portal Project description “Offene Jugendarbeit Hohenems (OJAH)” – Open youth work Hohenems – can now look back on decades of history and has been accompanying young people on their way […]
Stellung (Musterung)
Was bedeutet „Stellungspflicht“? Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Trifft das auf dich zu, musst du zur Stellung (auch „Musterung“ genannt) gehen. Du bekommst dafür zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag eine Einladung mit dem Termin per Post zugeschickt. Falls du nicht erscheinst, musst du mit einer Strafanzeige und einer Geldstrafe von […]
aktualisiert 11/2025