Wohnen kostet Geld. Manchmal kannst du Unterstützung oder Zuschüsse bekommen. Die Übersicht dazu findest du hier.
Hier geht's um ...
- Wohnbeihilfe
- Wohnzuschuss für Lehrlinge
- Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
- ORF-Gebührenbefreiung
Wohn- und Heizkostenzuschuss
Damit sich jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Wohn- und Heizkostenzuschuss. Du kannst einmal bis zu 330 Euro bekommen. Wie viel du bekommst, hängt von dem aktuelle netto Familien-Haushaltseinkommen ab. Das Geld wird von deiner Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaften ausgezahlt. Mehr Infos dazu hier.
Wohnbeihilfe
Das Land Vorarlberg unterstützt Menschen mit wenig Einkommen mit einer Wohnbeihilfe. Sie wird jeden Monat ausbezahlt. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier. Ein Wohnbeihilfe-Rechner zeigt dir unverbindlich, ob du Anspruch hast.
Auch Studierende können Wohnbeihilfe bekommen. Kontaktiere dafür die Wohnbeihilfe-Stelle in dem Bundesland, in dem du studierst.
Wohnzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge können einen Wohnzuschuss beantragen, wenn sie für die Lehr einen Zweitwohnsitz oder einen Heimplatz brauchen und für sie dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Nähere Infos bekommst du hier.
Tipp


Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
Wenn du schon eine Wohnung mit Miete hast, bevor du deinen Einberufungsbefehl oder Zuweisungsbescheid bekommst, kannst du Wohnkostenbeihilfe beantragen. Infos zum Antrag und den Voraussetzungen gibt es bei der Zivildienstserviceagentur oder dem Heerespersonalamt.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die du beim Finanzamt deines Wohnsitzes beantragen kannst. Generell besteht der Anspruch für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Du bist älter als 18?
Dann bekommst du Familienbeihilfe nur, wenn du noch in einer Ausbildung bist (Lehre, Schule, Studium ...). Normalerweise kannst du die Familienbeihilfe bis zu deinem 25. Geburtstag beantragen. In manchen Fällen ein Jahr länger, zum Beispiel wenn du Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, ein freiwilliges soziales Jahr im Inland oder wenn du ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern gemacht hast.
Allgemeine Infos kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen, Infos für Studierende findest du hier. Bei sonstigen Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: Tel 050-233233.
Befreiung vom ORF-Beitrag
Studierende, die Studienbeihilfe bekommen, und Arbeitslose können sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Mehr Infos gibt es hier.
Essstörungen
Was ist eine Essstörung? Essstörungen sind ernsthafte psychische Erkrankungen, die das Essverhalten stark beeinflussen. Sie können dazu führen, dass Menschen entweder zu wenig, zu viel oder auf eine ungesunde Weise essen. Essstörungen können schwerwiegende körperliche und seelische Folgen haben, wie zum Beispiel Herzprobleme, Mangelernährung oder Depressionen. Eine frühzeitige Behandlung zum Beispiel durch eine Psychotherapie, Ernährungsberatung […]
Studienstart
Inskription (Anmeldung für ein Semester) Das Inskribieren ist das Einschreiben für das kommende Semester. Auch wenn du schon studierst, musst du dich jedes Semester wieder anmelden. Meistens reicht es, die ÖH-Gebühren zu bezahlen. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen Nach der Inskription beginnt dein Studienalltag. Bei einigen Studien (FH, TU, BOKU) bekommst du einen Stundenplan, bei anderen musst […]
Faktencheck
Was sind Fake News? Fake News (Falschmeldungen) sind erfundene Nachrichten, die als Texte, Fotos oder Videos verbreitet werden. Es gibt zwei Arten von Fake News: Unabsichtliche Falschmeldung Eine unabsichtliche Falschmeldung entsteht wegen falscher Recherche oder, wenn jemand aus Versehen oder weil er/sie etwas nicht weiß, falsche Informationen weitergibt. Absichtliche Falschmeldung Bei einer absichtlichen Falschmeldung werden […]
aktualisiert 02/2025