Wohnen kostet Geld. Manchmal kannst du Unterstützung oder Zuschüsse bekommen. Die Übersicht dazu findest du hier.
Hier geht's um ...
- Wohnbeihilfe
- Wohnzuschuss für Lehrlinge
- Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
- ORF-Gebührenbefreiung
Wohn- und Heizkostenzuschuss
Damit sich jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Wohn- und Heizkostenzuschuss. Du kannst einmal bis zu 330 Euro bekommen. Wie viel du bekommst, hängt von dem aktuelle netto Familien-Haushaltseinkommen ab. Das Geld wird von deiner Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaften ausgezahlt. Mehr Infos dazu hier.
Wohnbeihilfe
Das Land Vorarlberg unterstützt Menschen mit wenig Einkommen mit einer Wohnbeihilfe. Sie wird jeden Monat ausbezahlt. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier. Ein Wohnbeihilfe-Rechner zeigt dir unverbindlich, ob du Anspruch hast.
Auch Studierende können Wohnbeihilfe bekommen. Kontaktiere dafür die Wohnbeihilfe-Stelle in dem Bundesland, in dem du studierst.
Wohnzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge können einen Wohnzuschuss beantragen, wenn sie für die Lehr einen Zweitwohnsitz oder einen Heimplatz brauchen und für sie dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Nähere Infos bekommst du hier.
Tipp


Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
Wenn du schon eine Wohnung mit Miete hast, bevor du deinen Einberufungsbefehl oder Zuweisungsbescheid bekommst, kannst du Wohnkostenbeihilfe beantragen. Infos zum Antrag und den Voraussetzungen gibt es bei der Zivildienstserviceagentur oder dem Heerespersonalamt.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die du beim Finanzamt deines Wohnsitzes beantragen kannst. Generell besteht der Anspruch für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Du bist älter als 18?
Dann bekommst du Familienbeihilfe nur, wenn du noch in einer Ausbildung bist (Lehre, Schule, Studium ...). Normalerweise kannst du die Familienbeihilfe bis zu deinem 25. Geburtstag beantragen. In manchen Fällen ein Jahr länger, zum Beispiel wenn du Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, ein freiwilliges soziales Jahr im Inland oder wenn du ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern gemacht hast.
Allgemeine Infos kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen, Infos für Studierende findest du hier. Bei sonstigen Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: Tel 050-233233.
Befreiung vom ORF-Beitrag
Studierende, die Studienbeihilfe bekommen, und Arbeitslose können sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Mehr Infos gibt es hier.
Allgemeine Anlauf- und Beratungsstellen
Notrufnummern und Online-Beratung AMIKE-Telefon Das AMIKE-Telefon bietet Rat und Hilfe bei psychosozialen Belastungen, wie Probleme in der Familie oder in der Ausbildung/am Arbeitsplatz, bei Krankheit, Verlust nahestehender Personen und Zukunftsängsten. Die Psychotherapeut*innen sind telefonisch in mehreren Sprachen erreichbar: KontaktMontag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr open2chat open2chat.at ist […]
Diskriminierung
Was ist Diskriminierung? Diskriminierung bedeutet, dass Menschen benachteiligt, ausgeschlossen oder ungleich behandelt werden. Das kann an sichtbaren Merkmalen wie Hautfarbe, Alter oder Geschlecht liegen. Aber auch nicht sichtbare Dinge wie Religion oder sexuelle Orientierung können eine Rolle spielen. Diskriminierung kann in verschiedenen Formen auftreten: Eine Übersicht zum Thema „Was ist Diskriminierung?“ findest du hier (PDF). Vorurteile Bei […]
Rechtliches
Bis 18 Jahre Bis du 18 Jahre alt bist bestimmen deine Erziehungsberechtigten, wo du wohnst. Du kannst auch nur mit ihrem Einverständnis ausziehen. Weil du noch nicht volljährig und somit nicht voll geschäftsfähig bist, gibt es einiges zu beachten – zum Beispiel brauchst du ihre Zustimmung, um einen Mietvertrag zu unterschreiben. Wichtige Infos dazu findest […]
aktualisiert 02/2025