Hier erfährst du, was die „Stellungspflicht“ ist, was dich bei der Stellung selbst erwartet und es zu beachten gilt.
Hier geht`s um ...
- Frauen im Bundesheer
- Stellungsuntersuchung
Was bedeutet „Stellungspflicht“?
Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Trifft das auf dich zu, musst du zur Stellung (auch „Musterung“ genannt) gehen. Du bekommst dafür zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag eine Einladung mit dem Termin per Post zugeschickt. Falls du nicht erscheinst, musst du mit einer Strafanzeige und einer Geldstrafe von bis zu 7.000 Euro rechnen.
Stellungskundmachung
Du bekommst deine „Ladung zur Stellung“ nach Hause geschickt. Sie informiert dich über Start, Dauer und Ort der Stellung. Hier findest du vorläufige Stellungspläne und kannst deinen voraussichtlichen Termin herausfinden. Bei Unklarheiten oder Fragen zu deinem Stellungstermin hilft dir die Ergänzungsabteilung in Bregenz weiter: Tel 050201-9041040.


Frauen im Bundesheer
Für Frauen gibt es keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden. Nähere Informationen findest du hier.
Überschneidung deines Stellungstermins
Überschneidet sich der Stellungstermin mit einem wichtigen privaten Termin (Matura, Lehrabschlussprüfung, etc.), melde dich rechtzeitig bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz unter Tel 0664-6225767 oder übermittle dein Anliegen per E-Mail mit deinen Daten (Name, Geburtsdatum und Telefonnummer) an bundesheer.v@bmlv.at.
Was erwartet dich bei der Stellung/Stellungsuntersuchung?
Die Stellung/Stellungsuntersuchung dauert zwei Tage und überprüft, ob du für den Grundwehr- oder Zivildienst geeignet bist. Dabei wirst du körperlich und geistig durchgecheckt (zum Beispiel Seh- und Hörtests, Bluttests, psychologische Tests und stichprobenartige Drogentests). Wenn du eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung hast, nimm den ärztlichen Befund mit.
Dokumente für deine Stellungsuntersuchung
Vergiss nicht, dass du verschiedene Dokumente zur Stellung mitnehmen musst. Zum Beispiel einen amtlichen österreichischen Lichtbildausweis und den ausgefüllten medizinischen Fragebogen, der dir mit der Einladung zur Stellung geschickt wurde. Hier findest du alle erforderlichen Dokumente zu deiner Stellungsuntersuchung.


Wo findet die Stellungsuntersuchung statt?
Die Stellungsuntersuchung findet für Vorarlberger in Innsbruck statt. Die Kosten für Hin- und Rückfahrt sowie die Unterkunft werden dir zurückbezahlt.
Wie weißt du, ob du einen Grundwehr- oder Zivildienst machen musst?
Nach der Stellungsuntersuchung bekommst du die Ergebnisse. Diese können sein: (voll)tauglich, teiltauglich, vorübergehend untauglich und untauglich.
- (Voll)tauglich: Du bekommst die Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Grundwehr- oder Zivildienst zu leisten. Wenn du am Zivildienst interessiert bist, musst du eine schriftliche Zivildiensterklärung entweder bei der örtlichen Stellungskommission abgeben oder sie an die Ergänzungsabteilung in Bregenz senden.
- Teiltauglich: Das bedeutet, du bist mit kleinen Einschränkungen tauglich. Deine Aufgaben werden entsprechend angepasst. Du kannst auch den Zivildienst leisten.
- Vorübergehend untauglich: Du wirst zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Stellung eingeladen.
- Untauglich: Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig und musst keinen Grundwehr- oder Zivildienst leisten.
Du hast Fragen zu deiner Stellung?
Wende dich an die Ergänzungsabteilung in Bregenz: Tel 050201-9041040. Weitere Informationen findest du auch auf der Webseite des österreichischen Bundesheeres.
Weitere Infos
Grundwehrdienst
Zivildienst im Inland
Auslandsdienst (Zivildiensdienst im Ausland)
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aktualisiert 11/2024