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- Feststellungsbescheid
- Zuweisungsbescheid
- Aufschub
- Finanzielles
- Alternativen

Was ist der Zivildienst?

Der Zivildienst ist eine Alternative zum Grundwehrdienst und dauert neun Monate. Um am Zivildienst teilnehmen zu können, musst du bei der Stellung als tauglich oder teiltauglich eingestuft werden und rechtzeitig eine Zivildiensterklärung abgeben. Genaue Informationen findest du hier.

Was ist die Zivildiensterklärung?

Mit der Zivildiensterklärung teilst du mit, dass du aus Gewissensgründen nicht am Wehrdienst teilnehmen kannst. Diese kannst du direkt bei der Stellung abgeben. Tust du das nicht, hast du danach sechs Monate Zeit, dich für den Grundwehr- oder Zivildienst zu entscheiden.

Das Formular zur Zivildiensterklärung erhältst du direkt bei der Stellung/Musterung oder online hier.

Bis wann kannst du die Zivildiensterklärung abgeben?

Es ist wichtig, die Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Tauglichkeitsfeststellung abzugeben. Du kannst sie auch bis spätestens drei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls per Einschreiben an das Militärkommando Vorarlberg senden (behalte eine Kopie!).

Wichtig

Sobald du den Einberufungsbefehl bekommen hast, ist es nicht mehr möglich eine Zivildiensterklärung abzugeben.

Was ist der Feststellungsbescheid?

Vier bis sechs Wochen nach Abgabe deiner Zivildiensterklärung bekommst du per Post den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid) zugeschickt. In diesem Bescheid ist deine Zivildienstzahl vermerkt. Mit dieser Zahl kann dich eine Einrichtung als Wunschkandidat anfordern.

Zivildienststelle

Willst du den Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung mit Zivildienststelle machen, setz dich ungefähr ein Jahr vorher mit der Einrichtung in Verbindung und lass dich anfordern. Wenn du das nicht tust, wird dir eine Stelle zugewiesen. Einrichtungen und freie Stellen findest du hier.

Was ist der Zuweisungsbescheid?

Der Zuweisungsbescheid enthält Informationen über den Start und das Ende deines Zivildienstes, die Einrichtung und die Art deiner Aufgabe. Du erhältst ihn etwa vier Monate bis sechs Wochen vor Dienstbeginn per Post.

Mann telefoniert

Kannst du den Zivildienst aufschieben?

Du kannst in bestimmten Fällen um einen Aufschub deines Zivildienstes bitten. Wenn du innerhalb eines Jahres deine Ausbildung abschließt, informiere die Zivildienstserviceagentur so früh wie möglich. Schicke eine Kopie deiner Schulbesuchsbestätigung oder deines Lehrvertrags an die Zivildienstserviceagentur. Ansonsten wirst du zum nächstmöglichen Termin einer Einrichtung zugewiesen.

Wenn deine Ausbildung noch eine Weile dauert oder wenn du studierst, gilt: Ein Aufschub kann nur für jene Ausbildungen gewährt werden, die du vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen hast. Wenn du deine Ausbildung (zum Beispiel dein Studium) danach beginnst, bekommst du einen Aufschub nur, wenn durch die Unterbrechung ein großer Nachteil für dich entstehen würde (zum Beispiel Unterbrechung der Diplomarbeit).

Befristete Befreiung

Du kannst einen Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit stellen, wenn plötzliche finanzielle oder familiäre Ereignisse eintreten.

Kannst du deine Zivildiensterklärung rückgängig machen?

Falls du dich doch für den Grundwehrdienst entscheidest, kannst du bis zu 14 Tage nach Erhalt des Zuweisungsbescheids oder nach einem Abbruch des Zivildienstes eine Widerrufserklärung einbringen. In diesem Fall bist du wieder wehrpflichtig und musst den Grundwehrdienst beim Bundesheer absolvieren.

Geldscheine und Geldmünzen

Wie sieht es mit dem Finanziellen aus?

Als Zivildiener bekommst du ein Monatsgeld. Du hast Anspruch auf kostenlose Verpflegung oder Verpflegungsgeld und bist kranken- und unfallversichert. Du bekommst auch ein kostenloses „KlimaTicket Ö Zivildienst“ oder Fahrtkostenersatz bei fehlender öffentlicher Verkehrsanbindung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. Deine Eltern bekommen während deines Zivildienstes keine Familienbeihilfe. Mehr Infos dazu hier.

Alternativen zum Zivildienst im Inland

Statt des Zivildienstes kannst du auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein freiwilliges Umweltjahr in Österreich machen. Ebenso kannst du auch einen Auslandsdienst machen. Diese Ersatzdienste dauern mindestens zehn Monate.

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aktualisiert 11/2024