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Gratuliere zu deinem Job! Du triffst nun auf viele neue Begriffe und Themen. Wir haben die wichtigsten für dich aufgelistet und erklärt.

Verträge

pressfoto_freepik

[ahafaqitem title="Arbeitsvertrag"]Du kannst selbstständig eine Firma gründen und bist dein eigener Boss oder du arbeitest bei einer Firma. Bist du bei einer Firma angestellt und arbeitest somit unselbstständig, hast du einen Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag legen Arbeitnehmer*in (also du) und Arbeitgeber*in (deine Firma) die Rechte und Pflichten fest, wie zum Beispiel deine Aufgaben, Arbeitszeit, Bezahlung oder Urlaub. Diese Vereinbarung soll eine klare Grundlage für eure Arbeitsbeziehung schaffen.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Dienstzettel"]Der*die Arbeitgeber*in ist rein rechtlich NICHT verpflichtet, den Arbeitsvertrag in schriftlicher Form festzuhalten. Daher ist der Dienstzettel umso wichtiger. Der Dienstzettel enthält alle wichtigen Rechte und Pflichten des Arbeitsvertrags. Dein*e Arbeitgeber*in muss dir immer einen Dienstzettel ausstellen.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Werkvertrag"]Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei der jemand für eine andere Person etwas Bestimmtes herstellt und dafür Geld bekommt. Das könnte zum Beispiel sein, wenn du ein Foto machst, das für ein Werbeplakat verwendet wird. Dabei ist nicht vorgeschrieben, wann, wo und wie du arbeitest. Ein Werkvertrag regelt zum Beispiel, wann deine Arbeit fertig sein soll, wie viel bezahlt wird und wer für eventuelle Probleme verantwortlich ist. Lies dir den Werkvertrag genau durch und wenn du nicht alles verstehst, frag beim*bei der Auftraggeber*in nach.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Geringfügige Beschäftigung"]Du bist geringfügig beschäftigt, wenn du bei einem Job nicht mehr als einen gewissen Betrag im Monat verdienst. Im Jahr 2025 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro pro Monat. Auch bei der geringfügigen Beschäftigung brauchst du einen Arbeitsvertag, denn dieser regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen – zum Beispiel deine Arbeitszeiten oder deinen Arbeitsort.[/ahafaqitem]

Bezahlung

Blake Wisz_unsplash

[ahafaqitem title="Gehalt"]Gehälter werden an Angestellte ausbezahlt. Allgemein gesagt erledigen Angestellte eher geistige Arbeiten (zum Beispiel Büroarbeit). Als Angestellte*r bekommst du jeden Monat den gleichen Gehalt – ganz egal, ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat (also unabhängig von deiner Arbeitsleistung).[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Lohn"]Löhne werden an Arbeiter*innen ausbezahlt. Allgemein gesagt erledigen Arbeiter*innen eher körperliche Arbeiten (zum Beispiel Arbeiten auf dem Bau). Als Arbeiter*in bekommst du entweder für die Stunden, die du arbeitest, oder für die Sachen, die du herstellst, bezahlt. Dein Lohn kann von Monat zu Monat unterschiedlich sein. Er kann sich je nach Feiertagen, Urlaub oder Arbeitssituation ändern.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Was steht auf deinem Gehalts- oder Lohnzettel?"]Sobald dir dein Gehalt oder Lohn ausbezahlt wird – meistens am Ende des Monats –, muss dir dein*e Arbeitgeber*in einen Gehalts- oder Lohnzettel geben. Dieser muss schriftlich, klar, vollständig und verständlich sein. So kannst du überprüfen, dass du korrekt bezahlt wurdest.[/ahafaqitem]

Kollektivvertrag

Michael Burrows_pexels

[ahafaqitem title="Was ist ein Kollektivvertrag?"]Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für die Arbeitnehmer*innen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) aushandelt. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Was steht im Kollektivvertrag?"]Im Kollektivvertrag sind Ansprüche geregelt, die nicht im Gesetz verankert sind. Beispiele dafür sind Mindestgehälter oder Mindestlöhne, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Dienstreisen, Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden, Freizeitansprüche (bei Hochzeiten, Beerdigungen, Umzug …) oder Prämien.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wo finde ich den Kollektivvertrag, der für meine Branche gilt?"]Alle Kollektivverträge findest du hier oder frag direkt bei der Wirtschaftskammer nach. Jede Firma muss den aktuellen Kollektivvertrag für die Mitarbeiter*innen sichtbar auflegen/aufhängen. [/ahafaqitem]

Österreichische Sozialversicherung

[ahaiframe iframe_link="https://www.youtube.com/embed/pmQoTn6MmLE?si=Y8-M8xel04g_Kvc_"][/ahaiframe]

[ahafaqitem title="Was ist die österreichische Sozialversicherung?"]Die österreichische Sozialversicherung ist ein Pflichtversicherungssystem mit den Zweigen Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitnehmer*in bist du normalerweise automatisch durch die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Diese Versicherungen werden durch Beiträge von deinem Gehalt/Lohn abgedeckt und schützen dich bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder im Ruhestand.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wie wirst du versichert?"]Als Arbeitnehmer*in brauchst du dich um die Pflichtversicherung nicht zu kümmern. Das regelt die Firma, bei der du angestellt bist. Die Höhe deiner Sozialversicherungsbeiträge hängt von deinem Jahreseinkommen ab. Du kannst deine Sozialversicherungsbeiträge unter anderem auf deinem Gehalts- oder Lohnzettel nachsehen. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wie bist du versichert, wenn du geringfügig beschäftigt bist, also UNTER der Geringfügigkeitsgrenze bist?"]Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2025 pro Monat 551,10 Euro. Wenn du WENIGER als das verdienst, bist du über deine Arbeitsstelle nur unfallversichert. Du kannst dich freiwillig privat kranken- und pensionsversichern. Hier findest du die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung der Österreichischen Gesundheitskassa (ÖGK).[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wie bist du versichert, wenn du ÜBER der Geringfügigkeitsgrenzen bist?"]Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2025 pro Monat 551,10 Euro. Wenn du MEHR als das verdienst, bist du automatisch pflichtversichert. Das heißt du bist dann unfall-, kranken-, arbeitslosen- und pensionsversichert. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wie bist du versichert, wenn du selbständig bist?"]Bist du selbstständig, das heißt bei keiner Firma angestellt, musst du dich selber versichern. Genaue Informationen findest du hier. [/ahafaqitem]

Steuern und Beiträge

Mikhail Nilov_pexels

[ahafaqitem title="Lohnsteuer"]Als Arbeitnehmer*in zahlst du Lohnsteuer. Du brauchst dich darum nicht zu kümmern, da die Steuer automatisch durch dein*e Arbeitgeber*in bei deiner monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung von deinem Gehalt/Lohn abgezogen wird.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Einkommenssteuer"]Bist du selbstständig, zahlst du alle drei Monate Steuern an das Finanzamt. Du bist auch verpflichtet, jährlich eine Einkommenssteuererklärung zu machen. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Sozialversicherungsbeiträge"]Die österreichische Sozialversicherung ist ein Pflichtversicherungssystem mit den Zweigen Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitnehmer*in bezahlst du je nach Höhe deines Jahreseinkommens automatisch Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge) in dieses System ein. Das heißt, ein gewisser Teil deines Einkommens wird für die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?"]Durch die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich/Lohnsteuerausgleich) kannst du Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wenn du im letzten Jahr eventuell zu viel Lohnsteuer gezahlt hast. Die Lohnsteuer wird in Österreich so berechnet, als ob du das ganze Jahr über gleich viel verdienst. Durch einen Jobwechsel oder wenn dein Gehalt im Laufe des Jahres schwankte, kann es sein, dass du zu viel Lohnsteuer an das Finanzamt bezahlt hast. Jede*r Arbeitnehmer*in kann bestimmte Ausgaben und Kosten (zum Beispiel Kosten für Arbeitsmittel, die für deinen Job notwendig sind wie Arbeitskleidung oder Laptop) von der Steuer absetzen und bekommt somit einen Teil der Kosten vom Staat zurück. Auch für Arbeitnehmer*innen, die jährlich unter 11.000 Euro verdienen und keine Lohnsteuer bezahlen, kann sich der Steuerausgleich lohnen. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wie machst du die Arbeitnehmerveranlagung?"]Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du normalerweise freiwillig machen. Du hast dafür fünf Jahre Zeit. Eine Pflichtveranlagung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben. Du kannst deine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung entweder schriftlich mit Formularen per Post an das Finanzamt schicken oder online über das Portal FinanzOnline einreichen. [/ahafaqitem]

[ahaiframe iframe_link="https://www.youtube.com/embed/QCcem5Fi_NU?si=Ak9W8ZOAzzMDAmdv"][/ahaiframe]

Du brauchst Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung?

Dann nutze den kostenlosen Arbeiterkammer-Steuerservice, um gemeinsam mit Profis der Arbeiterkammer deine Arbeitnehmerveranlagung zu machen.

Probezeit

fauxels_pexels

[ahafaqitem title="Probezeit"]Ein neuer Job beginnt meistens mit einer Probezeit. Während dieser Zeit kann der Job jederzeit beendet werden und es muss kein Grund angegeben werden. Die Probezeit darf maximal einen Monat lang dauern und wird im Vorfeld mit dem*der Arbeitgeber*in vereinbart. Oft ist die Dauer der Probezeit im Kollektivvertrag festgelegt. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wird die Probezeit bezahlt?"]Für die Probezeit steht dir ein Gehalt oder Lohn zu.[/ahafaqitem]

Überstunden

Gustavo Fring_pexels

[ahafaqitem title="Was sind Überstunden?"]Du leistest Überstunden, wenn du mehr als die gesetzlich zulässige Arbeitszeit pro Woche (normalerweise 40 Stunden) oder pro Tag (normalerweise 8 Stunden) arbeitest. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wie viele Überstunden darfst du machen?"]Gibt es viel Arbeit, darfst du höchstens 20 Überstunden pro Woche arbeiten. Pro Tag darfst du täglich 12 Stunden arbeiten, pro Woche 60 Stunden – einschließlich Überstunden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf allerdings im Durchschnitt von 17 Wochen nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die Überschreitung dieser Stunden ist nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt und muss vorher zwischen dir und deinem*deiner Arbeitgeber*in und/oder dem Betriebsrat abgeklärt werden. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Kannst du ablehnen, Überstunden zu machen?"]Wenn du wichtige Gründe hast, kannst du „nein“ zu Überstunden sagen. Zum Beispiel, wenn du Kinder betreuen musst oder einen wichtigen Arzttermin hast. Deine Gründe gegen Überstunden müssen schwerwiegender sein als das Interesse deiner Firma. Wenn du bereits die Höchstgrenze an Überstunden (siehe vorige Frage) erreicht hast, kannst du auch ohne Begründung Überstunden für diesen Tag ablehnen. In all diesen Fällen darf deine Ablehnung von Überstunden keine negativen Auswirkungen auf deine Bezahlung und Aufstiegschancen haben oder sogar zu deiner Kündigung führen. Wenn doch, hol dir Hilfe bei der Arbeiterkammer Vorarlberg.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wie werden Überstunden bezahlt?"]Du bekommst für eine Überstunde eineinhalb Stunden Zeitausgleich bzw. einen Lohnzuschlag von 50 Prozent. Arbeitgeber*innen und -nehmer*innen vereinbaren, ob Überstunden ausbezahlt oder mit Zeitausgleich abgeglichen werden. Spezifische Regelungen zu Überstunden werden auch in vielen Kollektivverträgen festgelegt (zum Beispiel Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit). Die Vereinbarung, Überstunden im Verhältnis 1:1 abzugelten, ist verboten![/ahafaqitem]

Urlaub

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[ahafaqitem title="Wie viel Urlaub hast du pro Jahr?"]Du hast für jedes Arbeitsjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das sind fünf Wochen Urlaub pro Jahr, was je nach Arbeitswoche 30 oder 25 Arbeitstage sind. Wenn du von Montag bis Samstag arbeitest, sind es 30 Arbeitstage. Wenn du von Montag bis Freitag arbeitest, sind es 25 Arbeitstage. Wenn du 26 Jahre bei einer Firma gearbeitet hast, bekommst du sechs Wochen Urlaub pro Jahr. Arbeitest du Teilzeit, zählen die Arbeitstage pro Woche. Teilzeit bedeutet, dass man weniger Stunden arbeitet als eine Vollzeitkraft. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wie viel Urlaub steht dir zu, wenn du deinen Job gerade begonnen hast?"]In den ersten sechs Monaten deiner Arbeit bekommst du jeden Monat zwei Urlaubstage. Nach sechs Monaten hast du Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Du bist im Urlaub krank. Was bedeutet das?"]Wenn du im Urlaub krank wirst, verlierst du die Urlaubstage, an denen du krank bist, unter bestimmten Bedingungen NICHT: 1.) Die Krankheit dauert länger als drei Tage. 2.) Die Krankheit wurde nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht. 3.) Du informierst deine*n Arbeitgeber*in innerhalb von drei Tagen über die Krankheit. 4.) Du legst beim Wiedereintritt in den Dienst unaufgefordert eine ärztliche Krankenbescheinigung vor.[/ahafaqitem]

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[ahafaqitem title="Kann dein Urlaub verfallen?"]Du solltest deinen Urlaub möglichst jedes Jahr aufbrauchen. Ist das nicht möglich, wird dein offener Urlaubsanspruch in das Folgejahr übertragen. Wenn du in einem Jahr nicht deinen gesamten Urlaub nimmst, kannst du ihn innerhalb von zwei Jahren nach dem Jahr, in dem du ihn nicht verbraucht hast, nehmen. Danach verfällt er. Dein*e Arbeitgeber*in muss dich über die Verjährung deines Urlaubes rechtzeitig informieren. Beispiel: Wir gehen von einem vollen Kalenderjahr aus, in dem du beschäftigt bist. Im Jahr 2023 bleiben 7 Tage Resturlaub stehen, die du nicht verbraucht hast. Du hast also bis Ende 2025 Zeit, diesen mitgenommenen Urlaub zu verbrauchen.[/ahafaqitem]

[ahanote heading="Wichtig"]Urlaub ist wichtig für die mentale und körperliche Gesundheit. Achte deshalb immer darauf, ausreichend Urlaub und Zeit für dich zu nehmen! Solltest du einmal nicht den gesamten Jahresurlaub aufbrauchen, wende dich früh genug an deinen*deine Arbeitgeber*in, um gemeinsam eine gute Lösung für beide Seiten zu finden.[/ahanote]

Pendlerpauschale und Pendlereuro

freepik

[ahafaqitem title="Was ist der Verkehrsabsetzbetrag?"]Für die Fahrt zur Arbeit bekommst du normalerweise einen fixen Betrag pro Jahr (Verkehrsabsetzbetrag), den du von deinen Steuern abziehen kannst. Das wird automatisch bei der Gehalts- oder Lohnabrechnung berücksichtigt. Aber in manchen Fällen kannst du noch mehr abziehen, je nachdem wie weit du zur Arbeit fährst und welche Verkehrsmittel du benutzt. Das nennt man Pendlerpauschale oder Pendlereuro.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Was ist die Pendlerpauschale?"]Je nachdem, wie weit du von zu Hause zur Arbeit fährst und welche Verkehrsmittel du nutzt, kannst du die Pendlerpauschale bekommen. In Österreich gibt es die kleine und die große Pendlerpauschale. Der Unterschied zwischen den beiden liegt in den Voraussetzungen und der Höhe der Pauschale. Mehr Informationen dazu findest du hier. [/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Was ist der Pendlereuro?"]Der Pendlereuro ist wie die Pendlerpauschale abhängig von der Entfernung deines Wohnorts zur Arbeit und den verfügbaren Verkehrsmitteln. Wenn du Anspruch auf die Pendlerpauschale hast, kannst du auch den Pendlereuro von der Steuer abziehen lassen. Dies sind zwei Euro für jeden Kilometer, den du zur Arbeit fährst.[/ahafaqitem]

[ahafaqitem title="Wie kannst du die Pendlerpauschale oder den Pendlereuro berechnen?"]Du kannst herausfinden, ob du Anspruch auf die Pendlerpauschale und den Pendlereuro hast, indem du den Pendlerrechner des Finanzministeriums nutzt.[/ahafaqitem]

Du hast Fragen zur Pendlerpauschale/zum Pendlereuro und brauchst Rat?

Melde dich bei der Hotline Steuerrecht der Arbeiterkammer: 050-2583100 oder 05522-3063100

Kontakt bei Fragen

Du hast Fragen und brauchst Rat? Dann wende dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg.

Weitere Infos

 

aktualisiert 03/2024

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