Ab wann du dich tätowieren oder piercen lassen darfst, erfährst du hier.
Unter 18-Jährige
Viele Studios haben in ihrer Hausordnung festgelegt, dass sie Minderjährige (unter 18-Jährige) grundsätzlich nicht stechen. Manche erlauben es nur, wenn eine erziehungsberechtige Person dabei ist. Jedes Studio entscheidet das selbst und kann strengere Regeln haben als das Gesetz.
Laut Gesetz dürfen unter 16-Jährige nicht tätowiert werden. Nach dem 16. Geburtstag ist es erlaubt, wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Unter 14-Jährige dürfen nicht gepierct werden. Ab 14 Jahren ist es mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigen möglich. Heilt das Piercing innerhalb von 24 Tagen ab, kann nach dem Gesetz auf die Zustimmung verzichtet werden. Bei jedem Menschen dauert der Heilungsprozess unterschiedlich lange und hängt vom Piercing ab.
Ab 18-Jährige
Ab deinem 18. Geburtstag bist du volljährig und entscheidest selbst über deinen Körper. In den meisten Studios musst du eine Einverständniserklärung für das Stechen eines Tattoos oder Piercings unterschreiben – egal, wie alt du bist. Darin steht, welche Risiken und mögliche Schäden es gibt.
Schluss mit farbigen Tattoos
Tattoos mit Farbe kann man sich in Zukunft nicht mehr so einfach stechen lassen – zumindest nicht in der Europäischen Union. Seit 4. Jänner 2022 ist ein Großteil der Farben nämlich verboten. Die Chemikalien in den Farben seien nicht gut genug erforscht und könnten krebserregend sein. Die Tattoo-Szene sucht nach Alternativen.
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Alternativen zu Tattoos
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Die EU-Drohnenverordnung umfasst den Erwerb eines Drohnenführerscheines. Dieser Führerschein ist für den Betrieb aller Drohnen notwendig, die schwerer als 249 Gramm sind. Hier fallen ein Online-Training und eine Online-Prüfung mit 40 Fragen an, die kostenlos auf dronespace.at abgelegt werden können. Die Lizenz zum Drohnenfliegen können die Pilot*innen entweder ausdrucken oder als PDF abspeichern. Der Drohnenführerschein […]
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Kleinfahrzeuge Zu Kleinfahrzeugen, die mit eigener Muskelkraft betrieben werden, zählen Micro-Scooter, Tretroller, Skateboards oder Kinderfahrräder. Daneben gibt es auch noch das „fahrzeugähnliche Spielzeug“. Dazu gehören zum Beispiel Snakeboards, Kickboards, Waveboards, Dreiräder, Tretautos und Sidewalker für Kinder. Wo darfst du damit fahren? Wenn du langsam fährst und dabei keine Fußgänger*innen oder den Verkehr störst, darfst du die oben genannten Fahrzeuge auf […]
aktualisiert 01/2025