Zum Inhalt springen

Aha Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen. Zurück zur Startseite

Du bist krank oder hast einen Unfall? Erfahre hier alles Wichtige rund um deinen Versicherungsschutz.

Krankenversicherung

Du bist als Studierende*r nicht automatisch krankenversichert. Wenn du nicht über eine*n Arbeitgeber*in pflichtversichert oder bei deinen Eltern mitversichert bist, können hohe Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte anfallen.

Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten

Grundsätzlich kannst du bis zum Ende deines 27. Lebensjahres bei deinen Erziehungsberechtigten mitversichert sein. Dafür musst du dem Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS) jährlich die aktuelle Studienbestätigung vorlegen. Ab dem dritten Semester ist ein Erfolgsnachweis vom letzten Studienjahr (Nachweis über 16 positiv absolvierte ECTS-Punkte oder acht positive Semesterwochenstunden) nötig. Mehr Informationen findest du hier.

Weitere Infos findest du in den ÖH-Broschüren „Sozialbroschüre“ und „Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung“.

Hinweis

Informiere dich genau über deine Ansprüche, wenn du zum Beispiel neben dem Studium arbeiten möchtest.

Gesetzliche Unfallversicherung

Durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ist geregelt, dass eine gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich für folgende Personen besteht:

  • Ordentliche Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft
  • Bewerber*innen, die zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind

Bei Studierenden aus einem EWR/EU-Staat oder der Schweiz muss geprüft werden, ob Österreich für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Flüchtlinge mit Rechtsstellung der Genfer Flüchtlingskonvention sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt und daher ebenfalls versichert.

Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt für Unfälle, die sich bei Tätigkeiten und auf Wegen ereignen, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium und/oder einer in der Studienordnung vorgeschriebenen oder üblichen praktischen Tätigkeit stehen. Hier findest du mehr Informationen zur Unfallversicherung für Studierende.

Unfälle müssen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden. Meldeformulare gibt es unter www.auva.at.

Unfall- und Haftpflichtversicherung der ÖH

Als Mitglied der ÖH bist du durch ein Paket der Generali Versicherungs AG unfall- und haftpflichtversichert. Der Beitrag dafür wird mit dem ÖH-Beitrag jedes Semester eingehoben. Du bist damit das ganze Jahr gegen Unfälle versichert, die sich auf dem Hochschulgelände, auf dem Weg dorthin, bei Veranstaltungen der Hochschule, der ÖH oder in Studierendenheimen ereignen.

Wichtig

Im Ernstfall musst du dich selbst um eine Versicherungsleistung kümmern und die Schadensmeldung bei der Generali Versicherungs AG einreichen!

Mehr Infos zum Thema Versicherungen findest du hier.

Für dich relevant
aha info, Mach mit

Projektmacherei

Das Projekt befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase. Weitere Infos folgen bald.

Mehr erfahren
aha info, Bildung

Studieren, aber was?

Studienplattform der Österreichischen Hochschüler*innenschaft Möchtest du mehr über ein bestimmtes Studium wissen? Die Studienvertretung der Hochschule kann dir sagen, wie das Studium an der jeweiligen Hochschule aussieht, wie die Bewerbung abläuft und was du beachten musst. Infos zu den Studien und die Kontaktdaten der Studienvertretungen findest du auf der Studienplattform der ÖH: www.studienplattform.at Hier findest […]

Mehr erfahren
aha info, Leben A-Z

Grundwehrdienst

Was ist der Grundwehrdienst? Der Grundwehrdienst (= Präsenz- oder Militärdienst) dauert sechs Monate. Im Grundwehrdienst lernst du die wichtigsten militärischen Grundlagen, den richtigen Umgang mit der Ausrüstung und das richtige Verhalten im Dienst und Einsatz. Genaue Informationen findest du hier. Was ist die „Einberufung“? Einberufung heißt, dass du deinen Dienst beim Bundesheer antreten musst. Wenn […]

Mehr erfahren

aktualisiert 10/2024