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ÖH-Betrag

Der ÖH-Beitrag muss jedes Semester bezahlt werden – egal, ob du Studiengebühren zahlst oder nicht! Sonst kannst du keine Kurse besuchen oder Prüfungen ablegen.

Studiengebühren

Grundsätzlich muss neben dem ÖH-Beitrag auch die Studiengebühr bezahlt werden. Allerdings sind viele Studierende durch Ausnahmeregelungen davon befreit. Infos dazu gibt es bei der ÖH.

Überschreitest du die vorgesehene Studiendauer um mehr als zwei Semester, musst du die Studiengebühren zahlen.

Achtung

Achte darauf, die Zahlungsfrist einzuhalten, sonst steigen die Gebühren!

Familienbeihilfe

Du kannst Familienbeihilfe grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr) beziehen. Deine Eltern müssen sie beim Wohnsitzfinanzamt beantragen. Du musst mit einer Studienbestätigung und einem Leistungsnachweis (acht Wochenstunden oder 16 ECTS-Punkte) bestätigen, dass du in Ausbildung bist.

Die Familienbeihilfe wird dir für die gesetzliche Mindeststudiendauer gewährt. Absolvierst du ein Studium mit Abschnittsgliederung, wird dir pro Abschnitt ein Toleranzsemester gewährt. Bei einem Studium ohne Abschnittsgliederung beträgt die Toleranzgrenze ein Studienjahr.

Um Anspruch auf Familienbeihilfe zu haben, darfst du höchstens zweimal dein Studium wechseln. Dieser Studienwechsel muss vor dem dritten inskribierten Semester erfolgen. Bei einem späteren Wechsel entfällt die Beihilfe so lange, bis du im neuen Studium so viele Semester absolviert hast wie im vorherigen.

Für mehr Infos wende dich an das Bundeskanzleramt oder die Familienservice-Hotline unter Tel 0800-240262.

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe ist eine staatliche Förderung und wird über die Studienbeihilfenbehörde vergeben. Anspruch darauf hast du, wenn du oder deine Eltern die Studienkosten nicht tragen können. Es lohnt sich, einen Antrag auszufüllen und prüfen zu lassen, ob du eine Unterstützung bekommst. Mehr Infos zu den Voraussetzungen und Antragsformulare findest du hier.

Studienbeihilfe nach Selbsterhalt

Dieses Stipendium kannst du bekommen, wenn du dich vor dem ersten Bezug der Studienbeihilfe wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens 11.000 Euro jährlich „selbst erhalten“ hast. Du musst auch gute Studienleistungen nachweisen. Weitere Infos findest du hier.

KlimaTicket-Förderung

Manche Vorarlberger Gemeinden unterstützen die umweltfreundliche Mobilität der Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg studieren. Das KlimaTicket Ö kann bis zu 50 % gefördert werden. Erkundige dich direkt bei deiner Gemeinde, ob es diese Förderung gibt und was die genauen Voraussetzungen sind.

Studienberechtigungs- und Zusatzprüfung

Du kannst Studienbeihilfe beantragen, wenn du dich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereitest. Weitere Infos und Voraussetzungen findest du hier ganz unten.

Zuschüsse

Zusätzlich zur Studienbeihilfe gibt es andere finanzielle Hilfen. Diese findest du hier.

Stipendien

Neben diesen Beihilfen gibt es weitere Stipendien, wie zum Beispiel Leistungs-, Förderungs- und Forschungsstipendien, Stipendien aus Stiftungen, Vereinen und Interessensgemeinschaften, von Ländern, Städten, Verbänden, Parteien und Privaten. Manche Stipendien kannst du auch bei einem Auslandsstudium beziehen (weitere Infos findest du hier).

Landesförderung für Vorarlberger Studierende

Das Land Vorarlberg bietet Landesförderungen für Vorarlberger Studierende und Nachwuchswissenschaftler*innen sowie für sozial bedürftige Studierende. Weitere Infos findest du hier.

Infos zu Förderungen

Weitere Infos zu Förderungen und Stipendien findest du auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule oder unter:

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aktualisiert 10/2024