Wohnen kostet Geld. Manchmal kannst du Unterstützung oder Zuschüsse bekommen. Die Übersicht dazu findest du hier.
Hier geht's um ...
- Wohnbeihilfe
- Wohnzuschuss für Lehrlinge
- Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
- ORF-Gebührenbefreiung
Wohn- und Heizkostenzuschuss
Damit sich jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Wohn- und Heizkostenzuschuss. Du kannst einmal bis zu 330 Euro bekommen. Wie viel du bekommst, hängt von dem aktuelle netto Familien-Haushaltseinkommen ab. Das Geld wird von deiner Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaften ausgezahlt. Mehr Infos dazu hier.
Wohnbeihilfe
Das Land Vorarlberg unterstützt Menschen mit wenig Einkommen mit einer Wohnbeihilfe. Sie wird jeden Monat ausbezahlt. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier. Ein Wohnbeihilfe-Rechner zeigt dir unverbindlich, ob du Anspruch hast.
Auch Studierende können Wohnbeihilfe bekommen. Kontaktiere dafür die Wohnbeihilfe-Stelle in dem Bundesland, in dem du studierst.
Wohnzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge können einen Wohnzuschuss beantragen, wenn sie für die Lehr einen Zweitwohnsitz oder einen Heimplatz brauchen und für sie dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Nähere Infos bekommst du hier.
Tipp


Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
Wenn du schon eine Wohnung mit Miete hast, bevor du deinen Einberufungsbefehl oder Zuweisungsbescheid bekommst, kannst du Wohnkostenbeihilfe beantragen. Infos zum Antrag und den Voraussetzungen gibt es bei der Zivildienstserviceagentur oder dem Heerespersonalamt.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die du beim Finanzamt deines Wohnsitzes beantragen kannst. Generell besteht der Anspruch für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Du bist älter als 18?
Dann bekommst du Familienbeihilfe nur, wenn du noch in einer Ausbildung bist (Lehre, Schule, Studium ...). Normalerweise kannst du die Familienbeihilfe bis zu deinem 25. Geburtstag beantragen. In manchen Fällen ein Jahr länger, zum Beispiel wenn du Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, ein freiwilliges soziales Jahr im Inland oder wenn du ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern gemacht hast.
Allgemeine Infos kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen, Infos für Studierende findest du hier. Bei sonstigen Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: Tel 050-233233.
Befreiung vom ORF-Beitrag
Studierende, die Studienbeihilfe bekommen, und Arbeitslose können sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Mehr Infos gibt es hier.
Panne und Unfall
Unfall-Checkliste 1. Ruhe bewahren 2. Sofort stehen bleiben: Wenn du nicht stehen bleibst, kannst du wegen Fahrerflucht angezeigt werden und bekommst eine Geldstrafe. 3. Unfallstelle absichern Das heißt: Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und das Warnblinklicht einschalten – und Verletzten helfen! 4. Erste Hilfe leisten Wenn es Verletzte gibt, versuche im Rahmen deiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten: Erstversorgung, Rettung (Tel. 144) […]
Rechtliches zu Tattoos & Piercings
Unter 18-Jährige Viele Studios haben in ihrer Hausordnung festgelegt, dass sie Minderjährige (unter 18-Jährige) grundsätzlich nicht stechen. Manche erlauben es nur, wenn eine erziehungsberechtige Person dabei ist. Jedes Studio entscheidet das selbst und kann strengere Regeln haben als das Gesetz. Laut Gesetz dürfen unter 16-Jährige nicht tätowiert werden. Nach dem 16. Geburtstag ist es erlaubt, […]
Kosten und Förderungen
ÖH-Betrag Der ÖH-Beitrag muss jedes Semester bezahlt werden – egal, ob du Studiengebühren zahlst oder nicht! Sonst kannst du keine Kurse besuchen oder Prüfungen ablegen. Studiengebühren Grundsätzlich muss neben dem ÖH-Beitrag auch die Studiengebühr bezahlt werden. Allerdings sind viele Studierende durch Ausnahmeregelungen davon befreit. Infos dazu gibt es bei der ÖH. Überschreitest du die vorgesehene […]
aktualisiert 02/2025