Was ist die Einberufung? Wann musst du einrücken? Alle Infos zu diesen Fragen und zum Grundwehrdienst findest du hier.
Hier geht`s um ...
- Einberufung
- Früher einrücken
- Aufschub
- Finanzielles
Was ist der Grundwehrdienst?
Der Grundwehrdienst (= Präsenz- oder Militärdienst) dauert sechs Monate. Im Grundwehrdienst lernst du die wichtigsten militärischen Grundlagen, den richtigen Umgang mit der Ausrüstung und das richtige Verhalten im Dienst und Einsatz. Genaue Informationen findest du hier.
Was ist die „Einberufung“?
Einberufung heißt, dass du deinen Dienst beim Bundesheer antreten musst. Wenn du tauglich bist, bekommst du deinen Einberufungsbefehl sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem sogenannten Einrückungstermin, also dem Tag, an dem dein Grundwehrdienst beginnt. Du hast Fragen zur Einberufung? Dann wende dich an die Ergänzungsabteilung in Bregenz: Tel 0664-6225766.
Kannst du früher einrücken?
Wenn du dein 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst früher beginnen (frühzeitige Einrückung). Du musst dazu eine freiwillige Meldung zur Stellung und die Zustimmung eines*einer Erziehungsberechtigten bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz abgeben.
Kannst du den Grundwehrdienst aufschieben?
Normalerweise wirst du nach dem Abschluss deiner Ausbildung (Matura oder Lehre) einberufen. Ein Aufschub ist nur möglich, wenn der Grundwehrdienst deine Ausbildung beeinträchtigt. Außerdem kannst du die Einberufung aus wichtigen persönlichen (zum Beispiel Pflege von Familienangehörigen oder anderen persönlichen gesundheitlichen Gründen) oder wirtschaftlichen Gründen (zum Beispiel Arbeitsplatzsicherung oder Selbstständigkeit) auf Antrag verschieben. Kontaktiere dazu die Ergänzungsabteilung in Bregenz unter Tel 0664-6225916 oder per E-Mail: bundesheer.v@bmlv.gv.at.
Befristete Befreiung
Einen Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten. Formulare findest du unter: www.bmlv.gv.at/formular (unter Präsenzdienst, Miliz – Antrag auf Befreiung).
Wie sieht es mit dem Finanziellen aus?
Als Grundwehrdiener bekommst du ein Monatsgeld. Du hast Anspruch auf kostenlose Unterbringung, kostenlose Verpflegung, Kleidung und Ausrüstung. Du erhältst auch ein kostenloses „KlimaTicket Ö Bundesheer“, mit dem du in ganz Österreich mit den ÖBB fahren kannst. In bestimmten Fällen hast du Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt etc. Deine Eltern bekommen während deines Grundwehrdienstes keine Familienbeihilfe.
Bei Fragen wende dich an das Heerespersonalamt:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 16 Uhr
Service Line: 050201-991640
E-Mail: hpa.formein@bmlv.gv.at
Tipp
Weitere Infos
Stellung (Musterung)
Zivildienst im Inland
Auslandsdienst (Zivildiensdienst im Ausland)
Wohnkosten
Einmalige Kosten Kaution Für viele Wohnungen musst du eine sogenannte Kaution zahlen. Das ist eine Sicherheit für die Vermieter*innen, falls Schäden entstehen sollten. Wenn du ausziehst und mit der Wohnung alles in Ordnung ist, bekommst du das Geld zurück. Ablöse Sind in der Wohnung schon Möbel oder eine Küche, musst du oft eine Ablöse zahlen. […]
Allgemeine Anlauf- und Beratungsstellen
Notrufnummern und Online-Beratung AMIKE-Telefon Das AMIKE-Telefon bietet Rat und Hilfe bei psychosozialen Belastungen, wie Probleme in der Familie oder in der Ausbildung/am Arbeitsplatz, bei Krankheit, Verlust nahestehender Personen und Zukunftsängsten. Die Psychotherapeut*innen sind telefonisch in mehreren Sprachen erreichbar: KontaktMontag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr open2chat open2chat.at ist […]
Europäische Charta der Jugendinformation
Präambel In einer komplexen, digitalisierten Gesellschaft und in einer vernetzten Welt, die viele Herausforderungen und Möglichkeiten mit sich bringt, sind der Zugang zu Informationen sowie die Fähigkeit, Informationen auszuwerten und zu nutzen für junge Menschen aus Europa und darüber hinaus wichtiger denn je. Jugendinformation kann ihnen helfen, ihre Wünsche zu verwirklichen und ihre Partizipation als […]
aktualisiert 11/2024