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Welche Wohnmöglichkeiten gibt es für dich? Egal, ob Mietwohnung, WG oder sogar Eigentum – hier erfährst du die Unterschiede und worauf du achten musst!

Mietwohnung

Eine Mietwohnung ist eine Wohnung, die dir nicht gehört, aber die du für eine monatliche Miete für eine bestimmte Zeit bewohnen kannst.

Garçonnière

Eine Garçonnière ist eine kleine Mietwohnung, die nur aus einem Raum besteht. Sie kostet meist weniger als eine Mehrzimmer-Wohnung.

Wohneigentum

Bei einem Wohneigentum gehört dir die Wohnung oder das Haus. Du hast diese Unterkunft entweder geerbt oder gekauft. Für den Kauf brauchst du oft einen Kredit von der Bank. Statt Miete zahlst du dann jeden Monat Kredit-Rate.

Gemeindewohnung oder gemeinnützige Wohnung

Viele Städte und Gemeinden bieten günstigere Wohnungen (Gemeindewohnungen) an. Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich beim Gemeindeamt deines Hauptwohnsitzes oder Arbeitsortes für eine solche Gemeindewohnung bewerben. Dort bekommst du auch nähere Informationen.

[ahanote heading="Wichtig"]Es kann sehr lange dauern, bis man eine solche Wohnung erhält, da die Wartelisten oft lange sind.[/ahanote]

pexels-cottonbro

Wohngemeinschaft (WG)

Eine Wohngemeinschaft (WG) ist eine günstige Möglichkeit zu wohnen. Dabei teilst du dir eine Wohnung mit anderen, hast aber meist ein eigenes Zimmer. Die Miete wird aufgeteilt.

[ahanote heading="Tipp"]Gute Absprachen zwischen den WG-Bewohner*innen machen das Zusammenleben einfacher, zum Beispiel bei Putzplan, Kostenaufteilung oder Besucher*innen. [/ahanote]

Wohnheim

Ein Wohnheim ist eine günstige Wohnmöglichkeit für Schüler*innen, Lehrlinge oder Studierende. Du wohnst in einem Zimmer, Küche und andere Gemeinschaftsräume teilst du mit anderen Aktuelle Infos und Kontakte zu Wohnheimen in Vorarlberg findest du auf der FH-Wohnungsbörse.

Kurzzeitmiete und  „Wohnen auf Zeit“

Du suchst eine Wohnung für kurze Zeit? Oder willst deine Wohnung vermieten, weil du zum Beispiel ein Auslandssemester machst? Dann ist die Kurzzeitmiete oder Kurzzeitvermietung eine Möglichkeit. Dabei wird die Wohnung zum „vorübergehenden Gebrauch" (bis zu 6 Monaten) vermietet.

[ahacontentlinks]

[ahacontentlink title="Ländleimmo" link="https://www.laendleimmo.at/"][/ahacontentlink]

[ahacontentlink title="Ländleanzeiger" link="https://www.laendleanzeiger.at/"][/ahacontentlink]

[ahacontentlink title="Kurzzeitmiete.at" link="https://www.kurzzeitmiete.at/de"][/ahacontentlink]

[/ahacontentlinks]

 

[ahanote heading="Gut zu wissen"]Bist du Mieter*in und hast Fragen (zum Beispiel Kündigung der Wohnung) oder willst wissen, was deine Rechte und Pflichten sind? Frag beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer nach.[/ahanote]

Tipps für den Mietvertrag

[ahaiframe iframe_link="https://www.youtube.com/embed/z8qdqXidvK0"][/ahaiframe]

Weitere Infos

 

aktualisiert 02/2025

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