Zum Inhalt springen

Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen.

Was tun, wenn es einmal kracht oder das Auto einfach „liegen bleibt“? Keine Sorge! Hier findest du Checklisten, wie du dich im Notfall richtig verhältst.

Unfall-Checkliste

1. Ruhe bewahren

2. Sofort stehen bleiben:

Wenn du nicht stehen bleibst, kannst du wegen Fahrerflucht angezeigt werden und bekommst eine Geldstrafe.

3. Unfallstelle absichern

Das heißt: Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und das Warnblinklicht einschalten – und Verletzten helfen!

4. Erste Hilfe leisten

Wenn es Verletzte gibt, versuche im Rahmen deiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten: Erstversorgung, Rettung (Tel. 144) verständigen etc.

5. Polizei anrufen (Tel. 133)

Bei einem Unfall mit Verletzten muss die Polizei immer informiert werden. Bei Sachschäden muss die Polizei in folgenden Fällen verständigt werden:

  • Beschädigung von parkenden Autos (wenn Besitzer*in nicht in der Nähe)
  • Wildunfälle oder Beschädigung der Leitschiene
  • „Streifschäden“ im Parkhaus (wenn Betreiber*in nicht in der Nähe)

Anzeige

Eine nicht oder zu spät erstattete Selbstanzeige ist mit Fahrerflucht gleichzusetzen!

6. Daten austauschen

Tausche deine Daten mit allen Unfallbeteiligten aus. Notiere Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen, Führerschein und Telefonnummer.

Tipp

Es gibt die Vorlage „Europäischer Unfallbericht (PDF)

7. Zeug*innen suchen

Suche dir Personen, die den Unfall gesehen haben, und lass dir ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) geben.

8. Unfall dokumentieren

Mache Fotos vom Unfallort und von allen beteiligten Personen aus verschiedenen Blickwinkeln.

9. Versicherung informieren

Informiere so bald wie möglich deine Versicherung über den Unfall.

Mehr Infos zu diesem Thema hier.

Pannen-Checkliste

1. Ruhe bewahren

2. Fahrzeug abstellen

Fahre wenn möglich rasch zu einer Pannenbucht oder einem Parkplatz.

3. Warnblinkanlage einschalten

4. Warnweste anziehen

Bevor du das Auto verlässt, ziehe zu deiner Sicherheit immer eine Warnweste an. Warnwesten-Pflicht gilt auf Autobahnen und Autostraßen immer. Auf einer Freilandstraße muss sie nur dann getragen werden, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist. Gut zu wissen: Es gibt nicht nur eine Tragepflicht, sondern auch eine Mitführpflicht. Wenn du bei einer Kontrolle keine Sicherheitsweste(n) hast, musst du eine Strafe zahlen.

Tipp

Alle Personen, die das Fahrzeug verlassen, sollten sicherheitshalber eine Warnweste anziehen!

5. Pannendreieck aufstellen

Pannendreieck-Pflicht gilt in folgenden Fällen:

  • auf Freilandstraßen, Autobahnen und Autostraßen
  • bei schlechter Sicht, Dämmerung, Dunkelheit
  • in einem schlecht beleuchteten Tunnel

Tipp

Das Pannendreieck sollte so aufgestellt werden, dass andere Fahrer*innen genug Zeit und Platz zum Ausweichen haben.

6. Gefahrenbereich verlassen

Alle Personen, die im Fahrzeug oder auf der Fahrbahn sind, sollten den Gefahrenbereich verlassen. Weitere Infos zu diesem Thema hier.

Für dich relevant
aha info, Leben A-Z

Wohnen

Beratungsstellen Wohnrechtsberatung der Arbeiterkammer Vorarlberg Du unterschreibst deinen ersten Mietvertrag? Lass dich  bei der Wohnrechtsberatung der Arbeiterkammer über deine Rechte und Pflichten als Mieter*in beraten. KontaktTel. 050-258-3000konsumentenberatung@ak-vorarlberg.atWebseite Bezirksgerichte Die Bezirksgerichte erteilen jeden Dienstag von 8 bis 12 Uhr kostenlose Rechtsauskünfte. Terminvereinbarung notwendig. Kontakt je nach Bezirk findest du hier. Erste anwaltliche Auskunft Einige Rechtsanwälte bieten […]

Mehr erfahren
aha info, Leben A-Z

Wohnungssuche

Nütze deine Kontakte Durchsuche Online-Wohnungsbörsen Im Internet kannst du Wohnungen suchen oder selbst eine Anzeige schalten. Hier ein paar Plattformen: Verwende Social Media Verwende auch Social Media, um deine Wohnungssuche bekannt zu machen. Auf Facebook zum Beispiel gibt es Gruppen wie: Lies Zeitungen & Gemeindeblätter In Zeitungen wie VN oder Neue und in Gemeindeblättern findest […]

Mehr erfahren
aha info, Leben A-Z

Rechtliches zu Tattoos & Piercings

Unter 18-Jährige Viele Studios haben in ihrer Hausordnung festgelegt, dass sie Minderjährige (unter 18-Jährige) grundsätzlich nicht stechen. Manche erlauben es nur, wenn eine erziehungsberechtige Person dabei ist. Jedes Studio entscheidet das selbst und kann strengere Regeln haben als das Gesetz. Laut Gesetz dürfen unter 16-Jährige nicht tätowiert werden. Nach dem 16. Geburtstag ist es erlaubt, […]

Mehr erfahren

aktualisiert 08/2025