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Du bist krank oder hast einen Unfall? Erfahre hier alles Wichtige rund um deinen Versicherungsschutz.

Krankenversicherung

Du bist als Studierende*r nicht automatisch krankenversichert. Wenn du nicht über eine*n Arbeitgeber*in pflichtversichert oder bei deinen Eltern mitversichert bist, können hohe Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte anfallen.

Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten

Grundsätzlich kannst du bis zum Ende deines 27. Lebensjahres bei deinen Erziehungsberechtigten mitversichert sein. Dafür musst du dem Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS) jährlich die aktuelle Studienbestätigung vorlegen. Ab dem dritten Semester ist ein Erfolgsnachweis vom letzten Studienjahr (Nachweis über 16 positiv absolvierte ECTS-Punkte oder acht positive Semesterwochenstunden) nötig. Mehr Informationen findest du hier.

Weitere Infos findest du in den ÖH-Broschüren „Sozialbroschüre“ und „Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung“.

[ahanote heading="Hinweis"]Informiere dich genau über deine Ansprüche, wenn du zum Beispiel neben dem Studium arbeiten möchtest.[/ahanote]

Gesetzliche Unfallversicherung

Durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ist geregelt, dass eine gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich für folgende Personen besteht:

  • Ordentliche Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft
  • Bewerber*innen, die zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind

Bei Studierenden aus einem EWR/EU-Staat oder der Schweiz muss geprüft werden, ob Österreich für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Flüchtlinge mit Rechtsstellung der Genfer Flüchtlingskonvention sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt und daher ebenfalls versichert.

Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt für Unfälle, die sich bei Tätigkeiten und auf Wegen ereignen, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium und/oder einer in der Studienordnung vorgeschriebenen oder üblichen praktischen Tätigkeit stehen. Hier findest du mehr Informationen zur Unfallversicherung für Studierende.

Unfälle müssen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden. Meldeformulare gibt es unter www.auva.at.

Unfall- und Haftpflichtversicherung der ÖH

Als Mitglied der ÖH bist du durch ein Paket der Generali Versicherungs AG unfall- und haftpflichtversichert. Der Beitrag dafür wird mit dem ÖH-Beitrag jedes Semester eingehoben. Du bist damit das ganze Jahr gegen Unfälle versichert, die sich auf dem Hochschulgelände, auf dem Weg dorthin, bei Veranstaltungen der Hochschule, der ÖH oder in Studierendenheimen ereignen.

[ahanote heading="Wichtig"]Im Ernstfall musst du dich selbst um eine Versicherungsleistung kümmern und die Schadensmeldung bei der Generali Versicherungs AG einreichen![/ahanote]

Mehr Infos zum Thema Versicherungen findest du hier.

Weitere Infos

 

aktualisiert 10/2024

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